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Versteigerungsbedingungen

1. Die Versteigerung erfolgt im Namen und für Rechnung der Auftraggeber.

2. Der Versteigerer ist berechtigt, Nummern zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen.

3. Die Vorbesichtigung gibt dem Käufer Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu prüfen und sich von der Beschaffenheit zu überzeugen. Gegen den Versteigerer gerichtete Beanstandungen können nach dem Zuschlag nicht berücksichtigt werden. Die Katalogbeschreibungen sind nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung gem. § 434 BGB dar.

4. In den Geschäftsräumen des Versteigerers haftet jeder Besucher - insbesondere bei Besichtigungen - auch ohne eigenes Verschulden für jeden von ihm verursachten Schaden.

5. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Meistbietenden. Wenn mehrere Personen gleichzeitig dasselbe Gebot abgeben, entscheidet das Los. Der Versteigerer ist befugt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen und die Sache neu anzubieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen wurde oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Bei Nichterreichen des Mindestpreises kann der Zuschlag "unter Vorbehalt" erteilt werden und bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Der Ersteigerer ist an den Zuschlag "unter Vorbehalt" für 3 Wochen gebunden. Ein Lot, das den Limitpreis nicht erreicht, kann ohne gleichzeitigen Hinweis vom Auktionator für den Einlieferer zurückgekauft werden. Das Auktionshaus behält sich vor, für den Einlieferer Objekte unter dem Limitpreis zurückzukaufen.

6. Zahlung muß unmittelbar nach Kauf erfolgen. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar an den Ersteher über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

7. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Betrag, auf den der Zuschlag erteilt wird (Zuschlagsumme) sowie einem Aufgeld von 25 % (Objekte ohne Stern) auf die Zuschlagsumme, das vom Versteigerer erhoben wird. In dem Aufgeld ist die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer enthalten. Diese wird erstattet, wenn binnen Monatsfrist ein zollamtlicher Ausfuhrnachweis erbracht wird oder die Ausfuhr durch den Versteigerer zu bewirken ist.

7a. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Betrag, auf den der Zuschlag erteilt wird (Zuschlagsumme) sowie einem Aufgeld von 22 % auf die Zuschlagssumme. Auf den Kaufpreis wird eine Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % (Objekte mit einem Stern) erhoben. Diese wird erstattet, wenn binnen Monatsfrist ein zollamtlicher Ausfuhrnachweis erbracht wird oder die Ausfuhr durch den Versteigerer zu bewirken ist.

7b. Bitte beachten Sie, dass für online Live-Gebote über unseren Partner Drouot zusätzlich 3 % Gebühren erhoben werden. Für Onlinezuschläge über unseren Partner Bidpath fallen weiterhin KEINE zusätzlichen Gebühren an.

8. Der Kaufpreis ist nach erfolgtem Zuschlag in Euro-Währung (EUR) an den Versteigerer zu zahlen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen der Überbelastung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung; Irrtum vorbehalten.

9. Schriftliche Auktionsaufträge können erteilt werden und müssen spätestens einen Tag vor Auktionsbeginn vorliegen. Die darin genannten Preise gelten als Höchstgebot, der Zuschlag kann also auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen. Das unter Punkt 7 genannte Aufgeld wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

10. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1 % je angebrochenem Monat berechnet. Der Käufer kommt spätestens unabhängig von einer Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zuschlag zahlt. Bei Zahlung in ausländischer Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu lasten des Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden können. Auktionen Dr. Crott kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrags oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, daß die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

11. Die Abnahme der ersteigerten Gegenstände muß innerhalb von acht Tagen erfolgen. Am Auktionstag können die Gegenstände im Auktionsraum entgegengenommen werden, an den folgenden Tagen nur in unserem Büro zu den Geschäftszeiten Mo — Do 8:30 — 17:00, Fr 8:30 — 14:30, Termine nur nach Vereinbarung. Die Haftung für etwaige Beschädigung oder den Verlust übernimmt der Versteigerer nicht. Jede Verwahrung und jeder Transport erfolgen auf Gefahr und Kosten des Käufers. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Mannheim. Es gilt deutsches Recht.

12. Kaufgelder und Kaufgelderrückstände sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im eigenen Namen einziehen und einklagen.

13. Die Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen.

14. Porto und Versand gehen zu Lasten des Käufers.

15. Bei eintretendem Konkurs oder Vergleichsverfahren des Käufers gilt das Aussonderungsrecht nach § 47 und § 48 InsO als vereinbart.

16. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.

17. Der Einlieferer, der Versteigerer sowie die Bieter versichern, solange sie sich nicht gegenteilig äußern, daß die Versteigerung bzw. der Erwerb aller abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur aus Zwecken der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen oder ähnlicher Zwecke erfolgt (§§ 86a, 86 StGB).

18. Die abgebildeten Uhren erscheinen nicht immer massstabs­getreu.

19. Im Zweifels­falle ist die deutsche Version dieser Verstei­gerungs­bedingungen der maßgebliche und bindende Text.

20. Ein schriftliches oder telefonisches Gebot muss den Gegen­stand unter Aufführung von Lot-Nummer und Katalog-/Objekt­bezeichnung benennen. Im Zweifel ist die Lot-Nummer maßgeblich; Unklar­heiten gehen zu Lasten des Bieters.

21. Der Kunde ist damit einverstanden, dass sein Name, seine Adresse und Käufe für Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Vertrags­verhältnisses elektronisch von Auktionen Dr. Crott gespeichert und verarbeitet werden.